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Betriebsfunk ermöglicht kostengünstige, innerbetriebliche Kommunikation. Die nichtöffentlichen Betriebsfunk-Frequenzen garantieren ungestörtes Funken und werden auf Antrag von der Bundesnetzagentur ( ehemalig Reg TP ) zugeteilt.
Als Anwender werden nur Unternehmen, Betriebe, Behörden, Rettungsdienste, etc. zugelassen. Die jährlichen Kosten für die Nutzung von Betriebsfunk sind gering im Vergleich zu den Gebühren der Mobiltelefon-Kommunikation. |